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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seminare, Teamevent,

Kinder- und Jugendprogramm/Veranstaltungen

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1. Vertrag

1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen – auch „Auftraggeber“ genannt und RegiNa - RegionalNachhaltig e.V. – auch „Auftragnehmer “ genannt – bedarf keiner besonderen Form. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem dem Auftragnehmer die Annahmeerklärung des Auftraggebers (schriftlich oder mündlich) zugeht. Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Auftragnehmer individuell konfigurierten Angebotes und diesen Geschäftsbedingungen.  Sonstige Angebote und Preise des Auftragnehmers sind freibleibend.

 

1.2 Die Annahmeerklärung des Auftraggebers schließt die Anerkennung unserer AGB ein, diese werden Vertragsgegenstand

 

1.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Auftragnehmer den Auftraggebern rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.

 

1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch andere qualifizierte Trainer/ Honorarkräfte zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Werden einzelne Leistungen durch den Auftragnehmer  lediglich vermittelt, haftet der entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne.

 

1.5 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

 

1.6 Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss der Auftraggeber die verbindliche Zahl der Teilnehmer dem Auftragnehmer schriftlich bekanntgeben. Teilnehmeränderungen innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier wird der volle, vereinbarte Preis zur Zahlung fällig.

 

1.7 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung verhindert, werden die Vertragspartner, einen Ersatztermin vereinbaren.

 

 

2.  Rücktritt

2.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Im eigenen Interesse des Auftraggebers empfiehlt der Auftragnehmer zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

2.2 Im Falle des Rücktritts kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Auftragnehmer kann die Entschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung pauschalieren und zwar wie folgt:

 

  • bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei,

  • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 % des vereinbarten Honorars,

  • bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Honorars,

  • bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Honorars,

  • innerhalb einer Woche vor Beginn 95% des vereinbarte Honorar fällig.

Die Regelung schließt auch die mit der Veranstaltung gebuchten Zusatzleistungen.

 

3. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Im Falle der Vertragskündigung kann der Auftragnehmer für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

4. Trainingsmaterialien und Urheberrechte

Die vom Auftragnehmer bereitgestellten und während einer Veranstaltung entstehenden Materialien (Handbücher/Abläufe und sonstige Texte, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Foto- und Videodateien) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in eigenen Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.

 

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur, wenn diese vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden sind.

 

6. Besondere Risiken bei Outdoor- Veranstaltungen/ - Elemente

Bei allen Veranstaltungen im Outdoor-Bereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoor-Umfang der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

 

7. Werbung

7.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung der vereinbarten Veranstaltung, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung hinzuweisen.

 

7.2 Foto- oder Videomaterial welches während der Veranstaltung vom Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen erstellt wurde, bleibt urheberrechtliches Eigentum des Auftragnehmers. Veröffentlichungen im Rahmen von Printmedien oder Internetauftritten obliegen der Freigabe durch den Auftraggeber.

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Hier können Sie meine AGB auch downloaden.

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